Anmeldung für den Hattenhöfer Fastnachtsumzug 2025
Das ausgefüllte Formular an
Anmeldefrist:
Samstag, 22. Februar 2025
Teilnahmebedingungen:
Um die überstarke Beschallung durch Zugteilnehmer zu verhindern, wurden folgende Maßnahmen beschlossen:
- Die Lautsprecher auf dem Wagen sind nach innen zu drehen. Die maximale Lautstärke beträgt 100 dB.
- Es wird nur Karnevalsmusik zugelassen.
- Es wird eine GEMA-Abgabe von 15,00 € pro Wagen mit Musik fällig.
Die Zugleitung und die Ordner sorgen für die Einhaltung der Auflagen und die umgehende Unterbindung von Verstößen. Außerdem sind bitte folgende Regeln einzuhalten:
- Für alle Verantwortlichen gilt Alkoholverbot.
- Wir bitten darum, unnötigen Müll zu vermeiden und die Straßen nicht als Mülleimer zu benutzen.
Merkblatt
Auflagen Gemeinde Neuhof