Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung
Der Vorstand des KC Hattenhof 2001 e.V. lädt seine Vereinsmitglieder herzlich zur außerordentlichen Mitgliederversammlung am
Dienstag, dem 12.11.2024 um 19.00 Uhr im Bürgerhaus Hattenhof ein.
Die außerordentliche Mitgliederversammlung ist notwendig, da sich gesetzliche Änderungen hinsichtlich der Satzung ergeben haben. Um die Gemeinnützigkeit des Vereins für die Zukunft sicherzustellen, ist eine weitere Satzungsänderung notwendig geworden. Das Finanzamt empfiehlt daher die Änderung von zwei Paragraphen.
Tagesordnung
- Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden
- Satzungsänderungen
- Alt: § 1 Nr. 2
Zweck des Vereins ist die Pflege des Fastnachtbrauchtums.
Neu: § 1 S.2
Zweck des Vereins ist die Förderung des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings.
- Alt: § 11 Nr. 2, S.2
Für diesen Fall muss das verbleibende Vermögen dem Kulturverein Hattenhof e.V. zugeführt werden.
Neu: § 11 Nr. 2, S. 2
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Kulturverein Hattenhof e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
Jedes Mitglied ist herzlich willkommen.
Um vollzähliges und pünktliches Erscheinen wird gebeten.
Mit karnevalistischem Gruß
Der Vorstand des Karnevalclub Hattenhof